AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der BONDIMED Aesthetics GmbH
1. Geltungsbereich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen Verkauf und Lieferung von Waren durch BONDIMED Aesthetics im In- und Ausland erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dies gilt auch für künftige Verkaufsgeschäfte und Lieferungen zwischen denselben Parteien, ohne dass es hierzu einer nochmaligen Vereinbarung bedarf. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine oder sonstige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware durch den Besteller gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen. Der Inhalt etwaiger, zwischen den Parteien getroffener Individualvereinbarungen bleibt von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen unberührt.
2. Bestellung und Vertragsschluss
Bestellungen werden telefonisch oder in Textform von BONDIMED Aesthetics entgegengenommen. Die Angebote von BONDIMED Aesthetics sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch BONDIMED Aesthetics gegenüber dem Besteller mindestens in Textform oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Mündliche Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Zusicherungen zu unseren Angeboten oder schriftlichen Verträgen sind nur bei Bestätigung durch BONDIMED Aesthetics in Textform wirksam.
3. Preise
BONDIMED Aesthetics liefert Waren zu den jeweils am Tag der Bestellung gültigen Listenpreisen. Sämtliche Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Transport-, Verpackungsund ggf. Versicherungskosten. Mehrkosten, die für den Versand im Rahmen von ursprünglich nicht vorgesehenen Teillieferungen entstehen, übernimmt BONDIMED Aesthetics.
4. Lieferbedingungen
Liefertermine oder -fristen gelten nur bei gesonderter Vereinbarung, die mindestens in Textform zu erfolgen hat. BONDIMED Aesthetics ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die BONDIMED Aesthetics die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat sie auch bei verbindlich zugesagten Terminen nicht zu vertreten. Derartige Ereignisse liegen insbesondere vor bei nachträglich eingetretenen Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln und behördlichen Anordnungen, auch wenn sie bei den Lieferanten oder Unterlieferanten von BONDIMED Aesthetics eintreten. In diesen Fällen ist BONDIMED Aesthetics berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder sofern die Leistung durch die Verzögerung unmöglich wurde, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. BONDIMED Aesthetics wird den Besteller in Fällen der Nichtverfügbarkeit bestellter Waren unverzüglich informieren und für diese Waren bereits erhaltene Gegenleistungen auf dessen Wunsch sofort zurückgewähren. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Warensendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk bzw. Lager von BONDIMED Aesthetics verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6. Haftung für Sachmängel
BONDIMED Aesthetics leistet innerhalb eines Jahres nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr dafür, dass ihre Ware frei von Sachmängeln ist (§ 434 BGB). Werden die Gebrauchsanweisung bzw. Hinweise auf der Verpackung der Ware nicht beachtet oder die Ware nicht bestimmungsgemäß gelagert und verwendet, so entfällt jede Gewährleistung. Mängel müssen vom Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware, gegenüber BONDIMED Aesthetics in Textform unter Beifügung des zu der Sendung gehörigen Lieferscheins gerügt werden. Dies gilt auch für Mengenbeanstandungen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich unter Beifügung des zu der Sendung gehörigen Lieferscheins zu rügen. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch BONDIMED Aesthetics oder einen vor ihr beauftragten Dritten bereitzuhalten bzw. ihr auf Verlangen zu übersenden. Bei rechtzeitiger, ordnungsgemäßer und berechtigter Mängelrüge liefert BONDIMED Aesthetics mangelfreien Ersatz. Im Falle des Fehlschlagens der Ersatzlieferung ist der Besteller wahlweise berechtigt, angemessene Herabsetzung der Vergütung oder (teilweise) Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich der mit Mängeln behafteten Ware zu verlangen.
7. Haftung in anderen Fällen
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Lieferverzug oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen BONDIMED Aesthetics als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch BONDIMED Aesthetics. Allerdings haftet BONDIMED Aesthetics bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen BONDIMED Aesthetics
nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften unabdingbar für Personen- oder Sachschäden haften muss.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus bestehendem Kontokorrent, die BONDIMED Aesthetics gegen den Besteller – gleich aus welchem Rechtsgrund – jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware ihr Eigentum. Der Besteller verwahrt das Eigentum von BONDIMED Aesthetics unentgeltlich. Ware, an der BONDIMED Aesthetics Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er gegenüber BONDIMED Aesthetics nicht mit Leistungen in Verzug ist und diese das Veräußerungsrecht schriftlich nicht widerrufen hat. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an BONDIMED Aesthetics ab. Auf Verlangen des Bestellers wird BONDIMED Aesthetics nach ihrer Wahl eine oder mehrere dieser Sicherheiten freigeben, soweit ihr Wert die noch ausstehenden Forderungen BONDIMED Aesthetics nachhaltig um mehr als 50 % übersteigt. BONDIMED Aesthetics ermächtigt den Besteller widerruflich, die ihr abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum von BONDIMED Aesthetics hinweisen und jene unverzüglich schriftlich über den Zugriff informieren. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist BONDIMED Aesthetics berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Vorbehaltsware ganz oder teilweise zurückzunehmen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Die Parteien sind sich darüber einig,
dass in der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch BONDIMED Aesthetics kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Dies gilt nur, soweit nicht anderslautende gesetzliche Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches zwingend Anwendung finden.
9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von BONDIMED Aesthetics sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, wenn nicht zwischen den Parteien mindestens in Textform eine abweichende Frist vereinbart ist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Besteller automatisch mit der Zahlung in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Besteller jährliche Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu entrichten. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt BONDIMED Aesthetics vorbehalten. Außerdem ist BONDIMED Aesthetics berechtigt, die Auslieferung weiterer bestellter Waren bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen zurückzustellen oder nach ihrer Wahl von dem Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von einer Bestimmung des Bestellers ist BONDIMED Aesthetics berechtigt, Zahlungen des Bestellers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist sie berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn BONDIMED Aesthetics endgültig über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung erhaltener Wechsel und/oder Schecks behält sich BONDIMED Aesthetics ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen sind vom Besteller zu tragen und sofort zu entrichten. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
10. Warenrückgabe
Die Rückgabe mangelfreier Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sie bedarf stets einer Sondervereinbarung mit BONDIMED Aesthetics in Textform. Wird eine Warenrückgabe zwischen den Parteien vereinbart, ist diese für BONDIMED Aesthetics frei von Versand- und sonstigen Kosten durchzuführen. Für nach Begutachtung durch BONDIMED Aesthetics als wieder verkaufbar eingestufte Ware (unbeschädigte Verpackung und unbeschädigtes Produkt) wird eine Gutschrift erteilt, deren Höhe sich am Wareneinkaufspreis abzüglich eines zu vereinbarenden Rücknahme- und Wiedereinlagerungsabschlags berechnet. Nicht wiederverkaufbare Ware, sowie individuell angefertigte Produkte sind von der Rückgabe stets ausgeschlossen.
11. Nebenpflicht für Händler
Ist der Besteller Wiederverkäufer, so ist er verpflichtet, die Weitergabe des Produktes so zu dokumentieren, dass eine lückenlose Verfolgbarkeit des Werdegangs des Produktes bis zum Endkunden möglich ist. Der Besteller hat diese Pflicht auch dem jeweiligen Erwerber aufzuerlegen, sofern dieser kein Endverbraucher ist.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Leistungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen BONDIMED Aesthetics und dem Besteller ist Wels. Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien ist Wels ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Für diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das österreichische Recht als vereinbart.
13. Allgemeine Bestimmungen
Nebenabreden sowie Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Textform. Gleiches gilt für die Änderung des Textformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen der BONDIMED Aesthetics und dem Besteller unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung ist durch eine ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck entsprechende, zulässige Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt beim Vorliegen einer Regelungslücke.